MAG. URSULA GRÖSSING IST IHRE PARTNERIN FÜR DIE UST-VORANMELDUNG IN SALZBURG

Haben Sie einen Jahresumsatz von bis zu 100.000 Euro, dann müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise an das zuständige Finanzamt übermitteln. So ist die USt-Voranmeldung für das erste Quartal beispielsweise am 15. Mai desselben Jahres fällig. Wenn Ihr Umsatz die 100.000 Euro-Grenze übersteigt, dann müssen Sie die USt-Voranmeldung monatlich erledigen.

 

Wir nehmen Ihnen die USt-Voranmeldung verlässlich ab

Bei der Erstellung der USt-Voranmeldungen handelt es sich für viele Unternehmen um eine „lästige Pflicht“, die sie nur zu gerne abgeben möchten. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken und auf Ihr Kerngeschäft – und überlassen Sie die USt-Voranmeldung uns. Als Experten führen wir die Voranmeldung verlässlich und pünktlich für Sie durch. Steigern Sie Ihre Effizienz, indem Sie sich nicht mit Dingen aufhalten, die andere für Sie übernehmen können. Dazu gehört auch die USt-Voranmeldung. Gerne beraten wir Sie persönlich über den genauen Ablauf.

 

MAG. URSULA GRÖSSING – IHRE ANSPRECHPARTNERIN FÜR DIE UST-VORANMELDUNG IN SALZBURG