Ihre Einkommensteuererklärung in Salzburg

Das Team der Steuerberatung Grössing in Salzburg kümmert sich um Ihre Steuererklärungen, seien es die Umsatzsteuererklärung, die Körperschaftssteuererklärung, die Einkommenssteuererklärung oder eventuell die Kraftfahrzeugsteuererklärung. Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens können Steuererklärungen sehr kompliziert und aufwändig werden. Bei einem mittelgroßen oder großen Betrieb ist daher eine Steuerberatung unerlässlich.

 

Einkommenssteuer (ESt) für Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen reicht, je nach Höhe der Einkünfte, oft eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung und eine Einkommenssteuererklärung. Sollten Sie den Vorsteuerabzug nutzen wollen oder über 30.000 Euro im Jahr Umsatz haben, müssen Sie auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Auch bei Einzelunternehmen kann die Einkommenssteuererklärung zu einer unangenehmen Sache werden, da sie detailgenau erstellt werden muss und mitunter viel Zeit in Anspruch nimmt, die Ihnen dann bei Ihrer eigentlichen Arbeit fehlt. Daher beraten wir gerne auch Einzelunternehmer und haben hierfür günstigere Betreuungsmodelle zur Verfügung. Sie können z.B. einiges an Vorarbeit bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung leisten, die Belege ordnen usw. und wir sorgen dann dafür, dass die Steuererklärung ordnungsgemäß abgegeben wird. Das ist die günstigste Variante. Nehmen Sie unsere Hilfe bei der Steuererklärung in Anspruch und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft!

Einkommenssteuererklärung

Steuerberatung und Bilanz erstellen für klein- und mittelgroße Unternehmen in Salzburg

Gerne kümmern wir uns um alle Steuerbelange von Klein- und mittelgroßen Unternehmen sowie auf Wunsch auch um die doppelte Buchhaltung und Lohnverrechnung, erstellen Ihren Jahresabschluss und Ihre Bilanz.

 

Hier unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung
  • Erstellen der monatlich oder quartalsmäßig fälligen Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung von sonstigen Steuererklärungen (Kraftfahrzeugsteuer, Werbeabgabe, etc.)
  • Ermittlung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Beratung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (Auslandsbezug)
  • Hilfe bei Steuerprüfungen und allen Problemen mit dem Finanzamt
  • u.v.m.

Was ist die Einkommenssteuererklärung?

Mit der Einkommensteuererklärung muss ein Steuerpflichtiger Auskunft über seine persönlichen Einkommensverhältnisse geben, um daraus die Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuerfestsetzung zu ermitteln. Dazu steht von Seiten des Finanzamtes ein Formular mit der Bezeichnung E 1 zur Verfügung. Je nachdem welche Einkünfte Sie haben, müssen weitere Beilagen wie z.B. E 1a, E 1b, E 1c, E 1kv oder E 11 ausgefüllt und gemeinsam mit dem E 1 eingereicht werden.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn Sie außer lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis, auch noch andere Einkünfte haben, wie z.B. aus Vermietung. Außerdem sind alle Selbständigen einkommenssteuerpflichtig und müssen, unabhängig von der Höhe des Einkommens, eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres abgegeben werden. Wenn sie elektronisch über FinanzOnline oder mittels einer Steuersoftware an das Finanzamt geschickt wird, verlängert sich die Frist auf den 30. Juni des Folgejahres. Wenn Sie von einer steuerlichen Vertreterin/einem steuerlichen Vertreter vertreten werden, haben Sie für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit.