STEUERERKLÄRUNG UND EINNAHMEN- AUSGABEN-RECHNUNG IN SALZBURG

Im Rahmen der Steuerberatung in unserer Salzburger Kanzlei übernehmen wir für Sie nicht nur die Erstellung von Steuererklärungen und Korrespondenzen mit dem Finanzamt. Wir bieten Ihnen Leistungen an, die individuell auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

 

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird eine einfache Form der Buchhaltung bezeichnet. Wenn Ihr Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 700.000 Euro liegt, dann dürfen Sie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchführen. Wir ermitteln im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung den Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens nach dem Steuerrecht. Außerdem übernehmen wir die Anlagenbuchhaltung sowie die Steuererklärungen und berücksichtigen dabei selbstverständlich alle Freibeträge und Prämien, auf die Sie Anspruch haben.

 

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch näher über unsere Leistungen im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir immer eine optimale Lösung, die Ihnen dabei helfen wird, Steuern zu sparen.

 

MAG. URSULA GRÖSSING – IHRE ANSPRECHPARTNERIN FÜR EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNGEN IN SALZBURG